Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Nutzungsrechte und Dienstleistungen der VOG GmbH und mit der VOG GmbH; ergänzend gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen der VOG GmbH, die, soweit sie im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VOG GmbH stehen, in Ihrem Anwendungsbereich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Alle Angebote der VOG GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die VOG GmbH behält sich Änderungen vor.

2. Preise

Alle Preise beziehen sich auf die jeweils aktuelle Preisliste der VOG GmbH. Es gilt jeweils der aktuelle Umsatzsteuersatz.

3. Vertragsbeginn und -ende

Die Vertragslaufzeit beginnt nach Abschluss eines Vertrages zu dem im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt, mangels Vereinbarung eines Zeitpunktes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag kann durch Angebot und Annahme geschlossen werden; die Annahme durch die VOG GmbH gilt auch dann als erfolgt, wenn und sobald die VOG GmbH nach dem Vertragsangebot geschuldete Leistungen erbringt. Mangels Vereinbarung einer bestimmten Vertragslaufzeit (sei es mit oder ohne Verlängerungsklausel) an einer Stelle des Vertrages kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Allgemein gilt, dass die Kündigung von Verträgen der Schriftform bedarf; für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung an.

4. Zahlungen / Verzug

Ist für Zahlungen eine Frist bestimmt, hat der Vertragspartner mit Fälligkeit einen Fälligkeitszins in Höhe von 5 % zu zahlen. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so kann die VOG GmbH einen Verzugszins in Höhe von 5 % über dem amtlichen Basiszins geltend machen. Für Mahnungen nach Verzugseintritt hat der Vertragspartner eine Kostenpauschale von 10,- € je Mahnung zu zahlen. Der Vertragspartner kann die Herabsetzung erlangen, wenn er nachweist, dass die VOG GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs kann die VOG GmbH an den von ihr vertraglich zu erbringenden Leistungen ein Zurückhaltungsrecht ausüben; im Falle der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrecht durch die VOG GmbH wird die Zahlungsverpflichtung der Vertragspartner für diese Zeit nicht berührt und bleibt bestehen.

5. Eigentum

Bei Erwerb von der VOG GmbH behält sich die VOG GmbH bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum vor; eine Weitergabe oder Nutzung der ausgelieferten Ware ist dem Vertragspartner bis zum Zahlungsausgleich untersagt.

6. Gewährleistung

Mögliche Mängel an von der VOG GmbH gelieferten Waren sind der VOG GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der VOG GmbH ist das Recht auf Nachbesserung oder (nach eigener Entscheidung) Ersatzlieferung einzuräumen; schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Vertragspartner mindern, wandeln oder vom Vertrag zurücktreten.

7. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die VOG GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, die VOG GmbH hätte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird in diesem Fall begrenzt auf maximal 5.500,- €. Die Möglichkeit, eingetretene Schäden in mehrere Teilschadenfälle zu unterteilen, besteht nicht.

8. Urheberrechte

Alle Urheberrechte bleiben der VOG GmbH vorbehalten. Die Verbreitung, Veröffentlichung und kostenlose Weitergabe von Daten, Programmen und Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

9. Außerordentliches Kündigungsrecht

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch diese AGB nicht tangiert. Ein die fristlose Kündigung rechtfertigender Grund für die VOG GmbH liegt bei Zahlungsverzug von zwei und mehr in vertraglich vereinbarten Zeitabständen zu erbringenden Zahlungen vor.

10. Unwirksamkeit der Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des Vertrages rechtsunwirksam sein oder sollten sich Lücken herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien hier vereinbart hätten, hätten sie diesen Punkt bei Abschluss des Vertrages bedacht.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Karlsruhe.

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